Einbürgerung

Einbürgerung und Doppelte Staatsangehörigkeit
Die Möglichkeiten der Einbürgerung in Deutschland wurden erleichtert. Nachfahren von deutschen Müttern wurden endlich denen deutscher Väter gleichgestellt. Nachkommen von jüdischen Verfolgten des Nazi-Regimes, die beispielsweise durch Flucht und Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren hatten, wurden ebenfalls bessergestellt.

In allen Fällen der Ein- und Wiedereinbürgerung auf Grund deutscher Vorfahren kommt es darauf an, die Abstammung durch Dokumente nachzuweisen. In der Regel wird verlangt, dass mit der Einbürgerung in Deutschland die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird. Soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt (beispielsweise bei den meisten EU-Staaten oder Nachfahren jüdischer Verfolgter) kann ein Antrag unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit gestellt werden. Dabei spielen wirtschaftliche Gründe, aber auch andere persönliche Umstände, eine Rolle. Eine doppelte Staatsangehörigkeit kann auch dann in Betracht kommen, wenn ein/e Deutsche/r eine andere Staatsangehörigkeit annehmen möchte. Durch die Einbürgerung in einem anderen Staat geht die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel verloren, solange man keinen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellt. Auch hier spielen wirtschaftliche Nachteile für die Argumentation für eine doppelte Staatsangehörigkeit eine herausragende Rolle.

Herr Rechtsanwalt Brenneisen vertritt und berät zu den Bereichen:

  • Ein- und Wiedereinbürgerung
  • Doppelte Staatsangehörigkeit / Mehrstaatigkeit
  • Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerung von Nachkommen jüdischer Verfolgter des Nazi-Regimes